Mit der gestrigen Sitzung des Rates endete praktisch das kommunalpolitische Jahr 2011. Die Tagesordnung war nicht gerade kurz, gleichwohl war jedenfalls der öffentliche Teil der Sitzung rasch abgehandelt. Die Schwerpunkte hier lagen aus meiner Sicht bei den Themen “sozialer Wohnungsbau” und ”Bonn-Ausweis”. Hier gibts meinen Bericht von der Sitzung:
Als Linksfraktion machten wir uns im Rahmen eines Planungsvorhabens in Pennenfeld auf dem Areal des ehemaligen Amtes für Zivilschutz dafür stark, dass hier auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass jedenfalls ein Fünftel der Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus genutzt werden können bzw. die Stadt hier Belegungsrecht erhält. Das wäre dringend erforderlich, denn in Bonn mangelt es sehr an bezahlbarem Wohnraum. Alleine bei der Verwaltung sind 3000 Menschen als wohnungssuchend gemeldet. Viele stellen die hohen Mieten in Bonn vor große Probleme. Und nicht zuletzt trägt die Stadt Bonn selbst millionenschwer an den Kosten der Unterkunft für LeistungsbezieherInnen. In Sonntagsreden wird daher stets betont, dass Bonn endlich mehr öffentlichen Wohnraum benötigt. Die Ratsmehrheit von CDU und Grünen hat es hier aber noch nicht zu mehr als Lippenbekenntnissen und Prüfaufträgen geschafft. Auch gestern im Rat verweigerte eine ganz große Koalition (leider bis hin zur SPD) die Zustimmung zu unserem Antrag. In Sachen sozialer Wohnungspolitik fehlt leider der Wille, den großspurigen Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Gestern wurde sogar das Argument ins Feld geführt, dass der Investor im Pennenfeld die von uns geforderte Auflage nicht begrüßen würde. Eine solche fast schon devote Haltung gegenüber Investoreninteressen ist in Bonn ja leider nicht unbekannt. Die Linksfraktion orientiert ihre Stadtentwicklungspolitik jedenfalls nicht nach Investorenwünschen sondern nach dem Gemeinwohl und dem städtischen Interesse. Deshalb machen wir uns auch zukünftig konsequent für eine überfällige soziale Wohnungspolitik stark (vgl. auch hier).
Außerdem legte die Verwaltung am Tag der Ratssitzung eine Vorlage zur Einführung eines verbundweiten Sozialtickets im VRS unter dem Titel “Mobilpass” vor. Die Diskussion zum Thema dauert schon geraume Zeit an (vgl. hier). Ausgangspunkt ist die begrüßenswerte (aber sicher nicht ausreichende) Entscheidung der Landesregierung, kommunale Sozialtickets zu fördern. Was in anderen Kommunen im VRS-Gebiet mit dem Mobilpass einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, droht in Bonn aber in Sozialabbau zu enden. Denn der Mobilpass ist in zentralen Punkten weitaus weniger attraktiv als der bisherige Bonn-Ausweis. So entfallen beispielsweise grundsätzlich die Kinderermäßigungen. Die Linksfraktion hatte deshalb einen Antrag eingebracht, wonach die Verwaltung beauftragt werden sollte, ein Modell zu entwickeln, mit dem der Leistungsumfang des Bonn-Ausweises mindestens gehalten werden sollte. Demnach sollte der Mobilpass durch eine Bonner Regelung ergänzt und aufgestockt werden. Denn Landesförderung darf nicht zu Sozialabbau führen und bereits jetzt ist Mobilität selbst mit dem Bonn-Ausweis noch immer sehr teuer. Leider wurde auch der Antrag abgelehnt. Die Ratsmehrheit bis hin zur SPD wollte jetzt noch keine Entscheidung zum umfassenden Erhalt des Bonn-Ausweises treffen. Das lässt für die Zukunft nichts gutes ahnen. Bezeichnend ist auch, dass heute die Grünen (!) durch Fraktionssprecherin Doro Paß-Weingartz mit folgender Aussage zitiert werden: ”Wir wollen von der Verwaltung einen Vorschlag, der auch die Haushaltssituation der Stadt berücksichtigt.” So wird wohl schwarzgrüner Sozialabbau eingeleitet. Als Linksfraktion haben wir in der Frage keinen weiteren Bertungsbedarf. Verschlechterungen beim Bonn-Ausweis und Politik zu Lasten der Finanzschwachen in Bonn sind für uns völlig inakzeptabel.
Bereits zu Beginn hatte wir außerdem eine große Anfrage eingereicht, die das Thema Videoüberwachung in Bussen und Bahnen aufgriff. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum der Stadt hatten wir bereits vor einiger Zeit in den Bezirksvertretungen thematisiert. Das sollte jetzt vor dem Hintergrund der neuen Videoüberwachung in den Bussen und Bahnen auf den öffentlichen Personennahverkehr ausgeweitet werden. Die Stadtwerke hatten dann auch recht ausführlich auf unsere Fragen geantwortet. Kritisch hieran ist aus meiner Sicht, dass es eine flächendeckende Überwachung in den Bussen und Bahnen gibt. Der Landesdatenschutzbeauftragte fordert hier aber eine Einzelfallprüfung ein (vgl. hier Punkt 2). Die umfassende und globale Aufzeichnung durch die SWB wird dem nicht gerecht. Wir erwarten von den SWB hier einen differenzierteren Ansatz. Insbesondere sind wir auf die Evaluation der Überwachung nach 2 Jahren gespannt. Denn die Videoüberwachung stellt einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar. Dieser Eingriff muss sich rechtfertigen. Die Stadtwerke verweisen hier insbesondere auf tätliche Angriffe auf MitarbeiterInnen, denen natürlich begegnet werden muss. Wir werden darauf achten, dass die eingesetzte Videoüberwachung hierzu nicht außer Verhältnis gerät – insbesondere vor dem Hintergrund, dass keine Kamera einem angegriffenen Mitarbeiter wird zur Hilfe eilen können.
” insbesondere vor dem Hintergrund, dass keine Kamera einem angegriffenen Mitarbeiter wird zur Hilfe eilen können.” Ein nicht haltbares scheinargument. Es geht darum, im Falle eines Angriffs evtl. den/die Täter anschließend ermitteln zu können. Und nicht zulestzt ist es wohl auch ein Argument, daß das Wissen um die Überwachung hoffentlich einige abhält. In Fahrzeugen halte ich die Videoüberwachung gerade als häufiger Nachtnutzer für sinnvoll. Anderneorts ist die Überwachung vollkommen überzogen, wenn nicht komplett überflüssig.
Richtig: Kameras können im Nachhinein die Aufklärung erleichtern. In akuten Fällen helfen sie nicht – das belegen die zahlreichen Vorgänge, die wir dann Abends in der Tagesschau sehen müssen. Ob der Einsatz präventive/abschreckende Wirkung hat, darüber können wir nur mutmaßen. Unsere Position hier ist ansonsten aber auch nicht die kategorische Ablehnung von Videoüberwachung in jedem Fall. Wir fordern aber unbedingt einen sensiblen Umgang mit dem Instrument und vorallem auch die Beachtung der Vorgaben des (Landes-)Datenschutzbeauftragten. Das ist bei den SWB (noch?) nicht gegeben.